Damit die gleichen Anforderungen bezüglich Qualitätsentwicklung für alle im Spital behandelten Patientinnen und Patienten gelten, haben H+ und die Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) einen analogen Qualitätsvertrag abgeschlossen. Die Wirksamkeit der Massnahmen wird durch unabhängige Prüfstellen untersucht. Die Swiss Safety Center AG ist eine dieser Prüfstellen.
Die Krankenhäuser in der Schweiz sind verpflichtet, sich an die gesamtschweizerischen Qualitätsverträge zu halten, die zwischen den Verbänden der Leistungserbringer und der Krankenversicherer abgeschlossen wurden. Der Qualitätsvertrag nach Artikel 58a des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) für Spitäler und Kliniken in der Schweiz hat wichtige Entwicklungen durchlaufen.
H+, santésuisse und curafutura haben gemeinsam den Qualitätsvertrag erarbeitet und beim Bundesrat zur Genehmigung eingereicht. Die Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) war ebenfalls an der Ausarbeitung beteiligt.
Die Teilnahme an den Pilotaudits ist für Krankenhäuser und Kliniken freiwillig. Teilnehmende Einrichtungen können aktiv zur Gestaltung der Audits beitragen, erhalten eine Rückerstattung der Auditkosten gemäss den Vertragsbestimmungen und werden für mindestens zwei Jahre von weiteren Audits befreit. Die Auswahl der Krankenhäuser ist erfolgt. Wer sich noch freiwillig für die Pilotphase melden möchte, kann dies tun, erhält aber keine Rückerstattung der Kosten.
Diese Entwicklungen zeigen, dass die Schweiz wichtige Schritte unternimmt, um die Qualität im Gesundheitswesen systematisch zu verbessern und zu überwachen.