Update UKCA-Kennzeichnung
Ab dem 1. Januar 2023 müssen alle neuen Konformitätsbewertungen mit der UKCA Kennzeichnung versehen sein. Zusammen mit unserem notifizierten Vertragspartner, Zurich Engineering Ltd., werden wir Sie durch die administrativen Hürden begleiten und Ihnen ein möglichst reibungsloses Konformitätsbewertungsverfahren anbieten.
Die britische Regierung hat in der Zwischenzeit bestätigt, dass sie alle Dokumente, welche vor dem 31.12.2022 ausgestellt werden, bis zu einer maximalen Gültigkeit von 5 Jahren anerkennen wird.
In der Praxis bedeutet dies, dass Zertifikate für ein Druckgeräte Modul wie zum Beispiel D/D1, H/H1, A2 / C2 sowie Baumusterzulassungen, welche vor dem 31.12.2022 erstellt wurden, in England, Schottland und Wales bis zur Fälligkeit des Zertifikats, spätestens aber bis im Jahr 2027 gültig sind. Dasselbe gilt für Schweisserzertifikate nach EN ISO 9606 / EN ISO 14732 und Zertifizierungen nach EN ISO 9712. Ausgenommen sind die Druckgerätemodule G und F (Einzelabnahmen).
Unseren Kunden, welche nach dem Modul A2 und oder C2 fertigen, möchten wir individuelle Lösungen anbieten. Bitte kontaktieren Sie Ihren Sachverständigen, wenn Ihre Rezertifizierung dieses oder das nächste Jahr geplant ist und Sie nach England, Schottland oder Wales exportieren wollen.
Treten Sie mit uns in Kontakt, um weiterhin über die Entwicklungen in dieser Thematik auf dem neuesten Stand zu bleiben.