Eine grundlegende Neuerung betrifft das Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept. dieses ist schriftlich zu verfassen bevor mit den Arbeiten begonnen wird. Auch der Schutz der Arbeitnehmenden vor Sonne, Hitze und Kälte sowie eine ausreichende Beleuchtung der Arbeitsplätze und Verkehrswege ist Gegenstand der neuen Bauarbeitenverordnung. Im Weiteren wird auch das Arbeiten auf Leitern eingeschränkt. So dürfen ab einer Absturzhöhe von mehr als 2 m Arbeiten von tragbaren Leitern aus nur von kurzer Dauer sein und es sind Absturzsicherungsmassnahmen zu treffen.