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Im nächsten Jahr tritt die neue Bauarbeitenverordnung (BauAV) in Kraft

Eine grundlegende Neuerung betrifft das Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept. dieses ist schriftlich zu verfassen bevor mit den Arbeiten begonnen wird. Auch der Schutz der Arbeitnehmenden vor Sonne, Hitze und Kälte sowie eine ausreichende Beleuchtung der Arbeitsplätze und Verkehrswege ist Gegenstand der neuen Bauarbeitenverordnung. Im Weiteren wird auch das Arbeiten auf Leitern eingeschränkt. So dürfen ab einer Absturzhöhe von mehr als 2 m Arbeiten von tragbaren Leitern aus nur von kurzer Dauer sein und es sind Absturzsicherungsmassnahmen zu treffen.

Erfahren Sie mehr beim Safety Talk vom 18. Oktober 2021
 

Kontakt

andreas stenske

Andreas Stenske

Stv. Leiter AS & GS und IRM / Umweltsicherheit

Telefon: +41 44 877 63 73

E-Mail: andreas.stenske@safetycenter.ch