Gemäss der EKAS-Richtlinie 6508 (ASGS-Richtlinie) ist in Unternehmen in der Schweiz mit 50 oder mehr Mitarbeitenden ein Sicherheitssystem sowie eine Sicherheitsorganisation nachzuweisen.
Dies beinhaltet eine zweckmässige Regelung der Zuständigkeiten und Abläufe betreffend Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Bei Betrieben mit besonderen Gefährdungen (gem. Anhang I EKAS 6508) ist dies bereits ab 10 Mitarbeitenden nötig. Zudem ist bei besonderen Gefährdungen, wie z.B. Gesundheitsgefährdende Stoffe und Zubereitungen oder Arbeiten mit Absturzgefahr, ein Beizug eines Spezialisten der Arbeitssicherheit Pflicht.
Zur Umsetzung der EKAS-Richtlinie 6508 der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) bieten wir Ihnen eine auf Ihren Betrieb zugeschnittene Modelllösung an. Wir helfen bei der rationellen Erarbeitung und Einführung der Massnahmen gemäss dem vorgeschriebenen Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutz. Zusätzlich unterstützen wir Sie beim Aufbau der notwendigen Dokumentation sowie bei der Beurteilung und Überwachung der Gefahren in Ihrem Betrieb. Unsere Modelllösung ist von der EKAS genehmigt und unter der Modelllösungsnummer M11 registriert.