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Neue Maschinenverordnung - Was ändert sich?

Am 20. Januar 2024 trat eine Teilrevision der Maschinenverordnung (MaschV) in der Schweiz in Kraft. Diese Änderungen sind entscheidend für die Sicherheit und den Marktzugang von Maschinen in der Schweiz und sollen den Warenverkehr zwischen der Schweiz und der Europäischen Union erleichtern.

Die Teilrevision der Maschinenverordnung stellt einen wichtigen Schritt dar, um die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Industrie im internationalen Kontext zu sichern und gleichzeitig hohe Sicherheitsstandards zu gewährleisten. Unternehmen sollten proaktiv handeln, um sicherzustellen, dass sie rechtzeitig alle notwendigen Massnahmen ergreifen.

Hintergrund der Revision

Die Maschinenverordnung regelt die Sicherheitsanforderungen für Maschinen und deren Inverkehrbringen in der Schweiz. Die aktuelle Revision ist notwendig, um die rechtlichen Rahmenbedingungen an die neuen Anforderungen der EU anzupassen, die am 14. Juni 2023 verabschiedet wurden und ab dem 20. Januar 2027 gelten werden. Bereits ab dem 20. Januar 2024 müssen jedoch die Konformitätsbewertungsstellen in der Schweiz, die unter dem Mutual Recognition Agreement (MRA) anerkannt sind, Schritte zur Akkreditierung nach den neuen europäischen Standards unternehmen.

Wesentliche Änderungen
Die wichtigsten Punkte der Teilrevision umfassen:
  1. Konformitätsbewertung: Die Revision stellt sicher, dass die Schweizer Konformitätsbewertungsstellen frühzeitig auf die neuen Anforderungen reagieren können, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden.
  2. Sicherheitsanforderungen: Die bestehenden Sicherheitsanforderungen bleiben unverändert, was bedeutet, dass alle Maschinen weiterhin strengen Sicherheitsstandards entsprechen müssen.
  3. Marktüberwachung: Die Marktüberwachung wird durch verschiedene Kontrollorgane wie die Suva im betrieblichen Bereich und die Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) im ausserbetrieblichen Bereich gewährleistet. Dies soll sicherstellen, dass nur sichere Maschinen in Verkehr gebracht werden.
  4. Dokumentationsbevollmächtigter: Wie bereits zuvor müssen Hersteller einen Dokumentationsbevollmächtigten benennen, der für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich ist. Diese Regelung wird nun auch an die neuen EU-Vorgaben angepasst.

Auswirkungen auf Unternehmen

Unternehmen, die Maschinen herstellen oder vertreiben, müssen sich auf diese Änderungen vorbereiten. Es ist wichtig, dass sie sich über die neuen Anforderungen informieren und sicherstellen, dass ihre Produkte den aktualisierten Vorschriften entsprechen. Dies könnte zusätzliche Schulungen oder Anpassungen in den Produktionsprozessen erfordern.

Um Unternehmen bei der Umsetzung dieser Änderungen zu unterstützen, veranstalten wir einen kostenlosen Safety Talk, welcher sich eingehend mit der neuen Maschinenverordnung beschäftigt. Die Veranstaltung wird Experten aus der Industrie und dem rechtlichen Bereich zusammenbringen, um die wichtigsten Änderungen zu erläutern und praktische Ratschläge zur Einhaltung der neuen Vorschriften zu geben.

Was erwartet Sie an dem Safety Talk?

Erfahren Sie alles über die wesentlichen Änderungen in der Maschinenverordnung und deren Auswirkungen auf Ihre Produkte und lernen Sie, wie Sie Ihre Prozesse anpassen können, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich mit anderen Fachleuten auszutauschen und Erfahrungen zu teilen.
Diese Veranstaltung richtet sich an alle Unternehmen, die Maschinen herstellen oder vertreiben und ist eine wertvolle Gelegenheit, sich auf die bevorstehenden Änderungen vorzubereiten.

Sie möchten dabei sein? Hier gelangen Sie zur kostenlosen Anmeldung.